Resozialisierung ART GERECHT
Resozialisierung ART GERECHT

ARTGERECHT Resozialisierung

Hunde, die aus dem Tierheim an Zweitbesitzer vermittelt werden oder durch eine Hilfsorganisation erstmalig in ihrem Leben einen festen Platz in der Gesellschaft finden, müssen mit Ruhe und Bedacht an ihre neuen Lebensumstände herangeführt werden.

Bedingt durch die Verknüpfung erlebter, negativer Erfahrungen, einer nicht sozialen Haltung oder schlichtweg einer Überforderung mit der neuen Lebenssituation zeigen diese Tiere ihrem Menschen, Artgenossen und ihrer neuen Umwelt gegenüber oft ängstlich, unsicher und/oder ausgeprägt dominant.

Der speziell auf diese Hunde abgestimmte Resozialisierungsunterricht schafft eine ruhige und geduldige Ebene, auf der Sie und Ihr Hund sich behutsam begegnen und annähern können.

Da dieser Unterrichtt naturgemäß Normen und Regelmäßigkeiten ausschließt, werden wir gemeinsam in der Analyse / Beratung abwägen, ob und wenn ja, ab wann ein Intensiv- oder Stufenunterricht für Sie und Ihren Hund in Frage kommt.

Mit Ruhe einander begegnen, seiner Intuition durch Wissen folgen und den anderen erkennen können, das ist ARTGERECHT!